Umgang mit privaten elektronischen Geräten


Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Regelung für den Umgang mit Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und elektronischen Aufzeichnungsgeräten an unserer Schule: Seit Beginn des Schuljahres 2025/26 gilt für alle Schule des Landes Brandenburg:

"In Grundschulen und Förderschulen bis Jahrgangsstufe 6 sowie der bildungsspezifischen Lernstufe "Primar" gemäß § 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" sind während des Unterrichts private digitale Endgeräte grundsätzlich in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern ausgeschaltet zu verstauen. Weitergehende Regelungen in den Hausordnungen bleiben unberührt. Abweichend von Satz 1 kann die Lehrkraft eine Nutzung privater digitaler Endgeräte zu Unterrichtszwecken oder zur medizinischen Nutzung gestatten."

Kinder haben somit an unserer Schule ihre Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und elektronische Aufzeichnungsgeräte (hier insbesondere die Aufzeichnungsfunktion von Smart-Watches) am Schultor der Grundstücksgrenze auszuschalten. Es darf nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft oder Erzieher*In telefoniert werden. Private elektronische Geräte dürfen nur für unterrichtliche Zwecke nach Aufforderung durch die Lehrkraft benutzt werden.

Zurück zur Startseite

Wann Was
13.03.2026 Schließtag - Hort
19.03.2026 Känguru-Wettbewerb
30.03.2026 - 10.04.2026 Osterferien
13.05.2026 Schulinterner Vorlesewettbewerb
27.05.2026 - 01.06.2026 Europa-Projekttage
01.06.2026, 10 Uhr Konzert mit dem Duo Ruggieri "Eine musikalische Reise durch Europa"