Umgang mit privaten elektronischen Geräten


Liebe Eltern,

bitte beachten Sie folgende Regelung für den Umgang mit Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und elektronischen Aufzeichnungsgeräten an unserer Schule: Seit Beginn des Schuljahres 2025/26 gilt für alle Schule des Landes Brandenburg:

"In Grundschulen und Förderschulen bis Jahrgangsstufe 6 sowie der bildungsspezifischen Lernstufe "Primar" gemäß § 13 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 der Verordnung über Unterricht und Erziehung für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf der Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung" sind während des Unterrichts private digitale Endgeräte grundsätzlich in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern ausgeschaltet zu verstauen. Weitergehende Regelungen in den Hausordnungen bleiben unberührt. Abweichend von Satz 1 kann die Lehrkraft eine Nutzung privater digitaler Endgeräte zu Unterrichtszwecken oder zur medizinischen Nutzung gestatten."

Kinder haben somit an unserer Schule ihre Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und elektronische Aufzeichnungsgeräte (hier insbesondere die Aufzeichnungsfunktion von Smart-Watches) am Schultor der Grundstücksgrenze auszuschalten. Es darf nur nach Erlaubnis durch eine Lehrkraft oder Erzieher*In telefoniert werden. Private elektronische Geräte dürfen nur für unterrichtliche Zwecke nach Aufforderung durch die Lehrkraft benutzt werden.

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04.09.2026 Sportfest (Alternative: 11.09.2026)
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05.10.2026 Schulinterne Fortbildungs - Schließtag der Schule (Notbetreuung durch Hort)
19.10.2026 - 30.10.2026 Herbstferien